Begleithundprüfung

Die Begleithundprüfung ist die Basisprüfung für alle Bereiche im Hundesport.

Die Prüfung zum verkehrssicheren Begleithund besteht aus zwei Teilen.

Der erste Teil findet auf dem Übungsplatz statt. Hier werden verschiedene Übungsteile vorgeführt. Geprüft werden Leinenführigkeit und Unbefangenheit, Freifolge, Sitz aus der Bewegung und ablegen in Verbindung mit herankommen.

Das hört sich kompliziert an, ist es aber nicht.
Alle Übungsteile sind in einer Prüfungsordnung vorgegeben und man bereitet sich ja vorher in den Übungsstunden darauf vor.

Der zweite Teil der Begleithundprüfung findet außerhalb des Übungsplatzes statt. Der Richter bewertet das Verhalten des Hundes in verschiedenen Situationen. Straßenverkehr, Verhalten gegenüber Passanten, Radfahrern, Jogger usw.
Der Hund ist dabei angeleint.
Ein weiterer Übungsteil ist das anbinden des Hundes ohne Sichtkontakt zum Hundeführer. Hier sollte sich der Hund gegenüber Passanten und anderen Hunden gleichgültig zeigen.
Auch das kann man üben!

Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist ein Chip bzw. Täto-Nr. Der Hund muß mindestens 15 Monate alt sein.

Begleithunde

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Datum: 20.05.12
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