VPG-Prüfung

Fährtenarbeit (A)

Alle Hunde haben eins gemeinsam:
eine hervorragende und zu einmaligen Leistungen fähige Hundenase, ausgestattet mit Millionen von Riechzellen. Diese Fähigkeit des Hundes wird bei der Spurensuche gefördert und gefestigt.

Mit der Fährtenarbeit kann man bereits mit dem ganz jungen Hund beginnen.
Unter fachlicher Anleitung lernt er rasch was beim Kommando "Such" von ihm erwartet wird, besonders wenn es dafür eine Belohnung gibt.

Der Hund nimmt den Geruch von zertretenen Gräsern und Kleinstlebewesen auf und lernt mit der Zeit,
nicht nur der gelegten Spur zu folgen, sondern auch "verlorene" Gegenstände aufzufinden und anzuzeigen.

Je nach Prüfungsstufe steigert sich die Länge der abzusuchenden Fährte, sowie die Anzahl der Gegenstände. Auch die Zeit zwischen Legen der Fährte und absuchen mit dem Hund variiert je nach Prüfungsstufe. Des weiteren gibt es noch die Möglichkeit reine Fährtenhundprüfungen (FH1/FH2) abzulegen.

Unterordnung (B)

Die Unterordnung oder der Gehorsam des Hundes ist Voraussetzung in der Ausbildung des Hundes. Bei der Vielseitigkeitsprüfung ist die Unterordnung eine Erweiterung der Begleithundausbildung. Es kommen verschiedene Übungsteile hinzu.
Z.B. Bringen eines Gegenstandes auf ebener Erde, sowie mit Hürde und Schrägwand kombiniert, Stehübung.
Die Anforderungen an Hund und Hundeführer werden von der VPG-Stufe 1 bis zur VPG-Stufe 3 immer anspruchsvoller.

Schutzdienst (C)

Im Schutzdienst wird der vorhandene Spiel- und Beutetrieb des Hundes gefördert und gezielt eingesetzt. Die Beute ist dabei nicht der Mensch im Schutzanzug, sondern Sack, Beißwurst und der Beiß- oder Hetzarm.
Die verbreitete Meinung, der Hund würde dabei auf den Mann "scharfgemacht" ist einfach falsch.

In Abteilung C der Vielseitigkeitsprüfung kann nur der Hund bestehen, der einen absoluten Gehorsam zeigt. Ganz entscheidend für diese Disziplin ist das Wesen des Hundes. Ausgeglichenheit, Nervenstärke und Selbstbewußtsein sind Voraussetzung für Kampftrieb und Mut. Diese Eigenschaften bewertet der Richter ebenso, wie die korrekte Vorführung der einzelnen Übungsteile in Sparte C.

Dazu gehört unter anderem die Streife nach dem Helfer, Stellen und Verbellen, aufmerksame Bewachungsphasen sowie der saubere Transport des Helfers bis hin zum Richter. Ein Hund der nicht in der Hand des Hundeführers steht, kann diesen Prüfungsteil ebenso wenig bestehen wie ein Hund der nicht zufasst.
Die gute Zusammenarbeit von Hundeführer und Schutzdiensthelfer ist ausschlaggebend für den Erfolg einer bestandenen Prüfung.

Sollten wir Ihr Interesse am Hundesport geweckt haben, würden wir uns freuen Sie während unserer Übungsstunden auf dem Platz zu begrüßen.

Schutzhunde

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Datum: 20.05.12
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