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Rechte und Pflichten eines Hundehalters

Der Hund im Recht

Man mag es kaum glauben und sich die Augen reiben, aber juristisch gesehen ist unser Hund eine "Sache". Nichts anderes wie das "Billy"-Regal in der Wohnzimmerecke! Jedoch hat der Gesetzgeber speziell hierzu ein paar ergänzende Regelungen mit dem Tierschutzgesetz festgelegt - schließlich handelt es sich bei unserem treuesten Gefährten um eine lebendige Sache. So ist beispielsweise der Hundehalter verpflichtet, seinen Wauzi seiner Art entsprechend (artgerecht!!) unterzubringen, zu ernähren und zu pflegen. Wird beispielsweise ein Hund in einer Stadtwohnung gehalten, ohne das dieser genügend Auslauf erhält und er in seinem natürlichen Bewegungsdrang stark eingeschränkt wird, so handelt es sich hierbei bereits um eine strafbare Handlung. Auch wenn hohe Bußgelder verhängt werden können, ist festzustellen, dass diese sehr allgemein gehaltene gesetzliche Definition oftmals Probleme in der Nachweisbarkeit in der Praxis vorweist. Der genaue Platzbedarf des Hundes ist beispielsweise nur für eine Zwingerhaltung näher geregelt. Eindeutig ist, dass die Haltung an der Kette inzwischen verboten ist. Ein kleiner Sieg für den Tierschutz. 

Wann ist die Hundehaltung erlaubt?

Mit Nachbarn oder Vermietern kommt es oftmals zu größeren Problemen. Glücklich darf derjenige sein, der sein Domizil sein Eigen nennen darf. Bei Ihnen wird die Haltung von Hunden durch das Recht nur eingeschränkt, wenn die Umgebung in einem unzumutbaren Maße belästigt wird. Hauptstreitpunkt vor Gericht sind allerdings Mietwohnungen, wenn es um die Hundehaltung geht. Gestattet der Mietvertrag ausdrücklich die Hundehaltung, so darf man sich glücklich schätzen. Allerdings ist es so, dass viele Mietverträge keinerlei Regelung über die Haustierhaltung enthalten. Zunächst darf der Mieter sodann davon ausgehen, dass ein Hund in der Wohnung gehalten werden darf. Sollte im Mietvertrag ein Vorbehalt für die Hundehaltung vermerkt worden sein, so wäre der Vermieter in jedem Fall vor der Anschaffung eines Hundes zu befragen. Sollten in der Nachbarschaft beireits Haustiere gehalten werden, so kann manguten Mutes sein. Der Vermieter dürfte nicht willkürlichentscheiden und nur Ihnen die Hundehaltung generell verbieten. Als Faustformel hat sich bewährt: Je kleiner der Hund, desto eher steigen die Chancen für eine positive Entscheidung seitens des Vermieter. Ob die Tierhaltung in einer Mietswohnung generell verboten werden kann, ist juristisch sehr umstritten. 

Unterwegs mit dem Hund

Wie bereits erwähnt, sind Sie verpflichtet den Hund ausreichend seinem natürlichen Bewegungsdrang nachkommen zu lassen. Das bedeutet u. a. mit dem Hund die Außenwelt zu erobern. Und hier treten die meisten Probleme auf, die oftmals auch vor Gericht ausgefochten werden. Es empfiehlt sich auf jeden Fall einen Blick in die speziellen Bestimmungen der Stadt oder Gemeinde zu werfen. Beispielsweise ist die Verpflichtung den Hund an der Leine zu führen regional sehr unterschiedlich geregelt. Apropos: Der Hund ist das einzige Haustier, welches auch vom Fahrrad aus geführt werden darf. 

Stein des Anstoßes: Stadthunde

Hundekot und Hundeurin sind das Hauptstreitthema in der Stadt, auf das Sie sich vorbereiten sollten. Verrichtet der Hund sein Geschäft auf gepflasterten oder geteerten Flächen, so sollten Sie diese Notdurft auf jeden Fall entfernen. Es empfiehlt sich daher immer einen Kotbeutel griffbereit dabei zu haben. Leicht ist die Verärgerung zu verstehen, wenn Passanten in eine solche Tretmine stolpern. So sollten Kinderspielplätze und Spielwiesen von Ihnen auf jeden Fall gemieden werden. Nicht nur, weil hohe Bußgelder drohen sollten Sie sich an diese Bestimmungen halten. Halten Sie sich einfach vor Augen, dass man sich zusammen mit dem Hund in einer sozialen Gemeinschaft bewegt, die nur funktionieren kann, wenn aufeinander Rücksicht genommen wird. Gehen Sie mit gutem Beispiel voran und seien Sie ein verwantwortungsvoller Hundebesitzer. 

Der Schadensersatz

Da ist es nun passiert. Der Hund hat einen Passanten angesprungen und die Kleidung verschmutzt oder ist über die Staße gelaufen und hat einen Verkehrsunfall verursacht. Diese Ereignisse können immer sehr unangenehm werden und haben meist einen finanziellen Schaden zur Folge. "Da draußen" sollten Sie den Hund immer im Blick haben, um vorausschauend derartigen brenzlichen Situationen aus dem Wege zu gehen. Es lautet dieses Risiko zu minimieren. Seien Sie sich immer bewusst darüber, dass der Gesetzgeber hier von einer Gefährdungshaftung des Hundehalters ausgeht. Dennoch sollte man auf eine Hundehaftpflichtversicherung nicht verzichten, da auch dem besten Hundehaltern so etwas passieren kann und es ganz schnell sehr teuer werden kann. 

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